Oberlandesgericht gab Freigabeantrag statt
Der Beschluss der Hauptversammlung der Wella Aktiengesellschaft vom 13./14. Dezember 2005 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. „Squeeze-out“) wurde heute im Handelsregister eingetragen. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre ist damit wirksam geworden. Der Barabfindungspreis je Stamm- und Vorzugsaktie beträgt Euro 80,37.
Möglich geworden war die Eintragung im Handelsregister, nachdem am 5. November 2007 in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Frankfurt/Main dem Freigabeantrag von Wella letztinstanzlich stattgegeben hatte.
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