In vielen südlichen Urlaubsregionen werden den Urlaubern gemalte Henna-Tattoos angeboten. Diese sind meist mit dem Farbstoff p-Phenylendiamin versetzt, um eine längere Haltbarkeit zu garantieren.
In der Europäischen Union sind beide Stoffe, Henna und p-Phenylendiamin, nicht zur Färbung der Haut zugelassen. p-Phenylendiamin ist ausschließlich zum Färben der Haare zugelassen und wird in Oxidationshaarfärbemitteln eingesetzt. In seltenen Fällen hat sich der Farbstoff als Allergen erwiesen. Leider ist aus dem angebotenen Henna-Tattoo nicht erkennbar, ob es mit p-Phenylendiamin versetzt ist. Daher ist es besser, alle Henna-Tattoo-Produkte grundsätzlich zu meiden.
Mehr unter: http://www.ikw.org/pages/prodgr_details.php?info_id=139&subnavi_id=presse
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